Deutsche Weine sind per Gesetz in vier Kategorien eingeteilt. Die Einstufung richtet sich nach dem Mostgewicht, also dem natürlichen Zuckergehalt der Trauben. Die höchste Stufe bilden die Prädikatsweine, unterteilt in Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein und Trockenbeerenauslese. Die mengenmäßig größte Gruppe sind die Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.). Sowohl Qualitätsweine als auch Prädikatsweine stammen zu 100 % aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete. Die dritte Kategorie ist der Landwein, gewonnen aus 26 Landweingebieten. Die vierte Kategorie, Deutscher Wein, hat keine genauere Herkunftsangabe außer „Deutschland“. Aber welche Regeln gelten für Winzer – und was findest Du auf dem Etikett? Hier kommt ein kompakter Überblick.
Qualitätsstufen in Deutschland – gesetzlich definiert
Wein ist ein Lebensmittel – darum ist auf dem Etikett genau vorgeschrieben, welche Angaben wo erscheinen. Die EU-Weinmarktordnung (2009) und das Deutsche Weingesetz (1971) schaffen Klarheit. Es gibt vier Qualitätsstufen: Prädikatsweine, Qualitätswein (Q.b.A.), Landwein und Deutscher Wein. Die beiden unteren Stufen (Landwein & Deutscher Wein) sind meist einfache, frische Schoppenweine – gedacht für den schnellen Genuss. Spannender wird es bei Qualitäts- und Prädikatsweinen. Darum beginnen wir an der Spitze.
Die oberste Qualitätsstufe: Prädikatsweine
- Strengste Regeln, stehen für Eleganz, Komplexität und Reifepotential.
- Dazu gehören: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein und Trockenbeerenauslese.
- Mostgewicht: ab 70° Oechsle, Trockenbeerenauslesen bis über 150° Oechsle.
- Nur eine Rebsorte erlaubt (z. B. Riesling, Spätburgunder).
- Trauben stammen zu 100 % aus einem Anbaugebiet, bei Lagenangabe sogar zu 100 % aus der Lage.
- Keine Chaptalisation (kein Zuckerzusatz).
- Verpflichtende Qualitätsprüfung (AP-Nummer).
- Früher: „Qualitätswein mit Prädikat“.
Mittlere Stufe: Qualitätswein (Q.b.A.)
- Die größte Gruppe in der Vermarktung.
- Mostgewicht: 55–72° Oechsle (abhängig vom Anbaugebiet).
- 100 % Trauben aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete.
- Gehören wie Prädikatsweine zu den Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.).
- Chaptalisation ist erlaubt.
- Verpflichtende Qualitätsprüfung (AP-Nummer).
- Bei Lagenangabe: 75 % der Trauben müssen aus dieser Lage stammen.
Untere Stufen: Landwein & Deutscher Wein
- Landwein: 47–55° Oechsle, gehört zu den Weinen mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.).
- Es gibt 26 Landweingebiete, z. B. „Landwein Rhein“.
- 85 % der Trauben müssen aus dem angegebenen Gebiet stammen. Chaptalisation ist erlaubt.
- Deutscher Wein: Mindestmostgewicht 44–50° Oechsle.
- Keine konkrete Herkunft nötig, nur „Deutschland“.
- Alkohol: mind. 8,5 % vol., max. 15 % vol. nach Anreicherung.
- Früher als „Tafelwein“ bezeichnet.
FAQ: Qualitätsstufen im deutschen Weinbau
Welche Qualitätsstufen gibt es?
Von oben nach unten: Prädikatsweine, Qualitätswein (Q.b.A.), Landwein, Deutscher Wein. Die ersten beiden gehören zu den Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.), Landwein hat eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.), Deutscher Wein nur „Deutschland“.
Was entscheidet über die Reihenfolge?
Das Mostgewicht (Grad Oechsle). Je reifer die Traube, desto höher der Zucker, desto höher die Stuf